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Bitte freimachen, falls Marke zur Hand?

„Bitte freimachen, falls Marke zur Hand!“ ist so ein Satz, der viele Verbraucher im Unklaren lässt, was denn nun eigentlich zu tun ist. Dennoch finden wir diese Aufforderung auf unzähligen Briefen und wissen nicht wirklich, ob wir diese nun mit einer Briefmarke frankieren müssen oder eben nicht. Steht es uns also frei, was wir tun oder doch nicht?

In diesem Artikel möchten wir Ihnen einmal die Bedeutung des Satzes Bitte freimachen, falls Marke zur Hand erläutern und Ihnen außerdem erklären, warum es eine solche Option überhaupt auf deutschen Briefen gibt.

Immerhin scheint eine solche Möglichkeit beinahe widersinnig. Denn wer möchte schon freiwillig das Porto übernehmen und den Brief bezahlen, wenn er überhaupt nicht muss?

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat übrigens errechnet, dass zahlreiche Bundesbürger alljährlich Millionen von Euros verschenken, weil sie die Kennzeichnung Bitte freimachen, falls Marke zur Hand missverstehen oder einfach nicht wissen, was es damit im Eigentlichen auf sich hat. Ändern wir das also und gehen der Sache einmal gemeinsam auf den Grund, denn so wirklich eindeutig ist der Hinweis im Eigentlichen nicht.

Muss ich den Brief frankieren?

Eigentlich ist die Bedeutung von Bitte freimachen, falls Marke zur Hand sehr eindeutig, denn dieser Satz sagt aus, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Briefmarke auf den Brief zu kleben. Es ist eben nur eine Option, die Sie getrost ausschlagen können. Allerdings gibt es hierbei einige Feinheiten, die es zu beachten gilt.

Üblicherweise finden wir eine Aufforderung zum „Freimachen“ nämlich auf Infopost, die klar als Werbung gekennzeichnet ist. Hierbei räumt uns die Deutsche Post in ihren Geschäftsbedingungen das Recht ein, als Empfänger einer solchen Nachricht nicht zum Frankieren verpflichtet zu sein. Allerdings nur, wenn die Sendung eben ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet ist. Folglich braucht es kein Porto durch uns.

Im Grunde bdeutet es also lediglich, dass der Sender darum bittet, dass wir das erforderliche Entgelt selbst übernehmen, um ihm zusätzliche Kosten zu ersparen. Ansonsten muss er nämlich selbst zahlen und gerade bei Werbebotschaften kann das natürlich arg teuer werden. Uns kann das allerdings vollkommen gleich sein, da wir nicht um das kostenlose Werbematerial gebeten haben.

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Solche Botschaften, die auch ohne Briefmarke zurück an den Sender gehen, erkennen wir in der Regel am Aufdruck Werbeantwort, Antwort, Rückantwort oder auch Antwortkarte, wodurch der Sender in der Pflicht steht, unser Schreiben – auch ohne Briefmarke – zu empfangen.

Bitte freimachen, falls Marke zur Hand

Bitte freimachen, falls Marke zur Hand

Bitte freimachen, falls Marke zur Hand ist nicht immer optional

Finden wir den Satz Bitte freimachen, falls Marke zur Hand allerdings auf einem Schreiben, das nicht als Werbung gekennzeichnet ist, dann sollten wir den Brief frankieren, auch wenn wir nicht in der Pflicht stehen. Lediglich deshalb, um uns Ärger mit dem Empfänger zu ersparen. Verpflichtet sind wir aber dennoch nicht.

Allerdings können uns selbst auf diese Weise zusätzliche Kosten entstehen. Nämlich dann, wenn der Empfänger die Annahme eines unfrankierten Briefes ablehnt und das Ganze wieder durch die Post an uns zurück gesandt wird. Hierbei müssen wir einerseits das Porto des Briefes bezahlen und zusätzlich für ein Einziehungsentgelt aufkommen.

Haben wir außerdem darauf verzichtet, uns als Absender auf dem Schreiben zu verewigen und der Empfänger nimmt den unfrankierten Brief ohne Porto nicht an, müssen wir damit rechnen, dass die Deutsche Post einen solchen Brief nach einer gewissen Lagerungszeit unwiederbringlich vernichtet. Handelt es sich dabei um wichtige Unterlagen, haben wir folglich ein bisschen Porto gespart, doch vielleicht in der Folge jede Menge Ärger an der Backe.

Warum gibt es das bei der Post überhaupt?

Es ist ein ganz einfacher Service, den die Deutsche Post hierbei ihren Kunden bietet. Zwar finden wir den Aufdruck Bitte freimachen, falls Marke zur Hand hauptsächlich auf unliebsamen Werbebotschaften, doch auch um solche Fälle geht es in der Regel. Denn meistens geht es um Briefe, bei denen beide Seiten daran interessiert sind, dass das Schreiben ankommt.

Die Post hat übrigens ganz klare Richtlinien, welche Briefe an diesem System mitmachen dürfen und nicht jedes Schreiben kann folglich mit diesem Satz verziert werden. So muss einerseits eine ganz bestimmte Größe des Umschlags gewährleistet werden und der Aufdruck auf dem Rückumschlag muss durch Maschinen lesbar sein.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Bitte freimachen, falls Marke zur Hand ist grundsätzlich optional
  • Wir müssen das Schreiben also nicht selbst frankieren
  • Handelt es sich nicht um Werbung, sollten wir es sicherheitshalber tun

Wir hoffen, Sie wissen nun, was es mit Bitte freimachen, falls Marke zur Hand auf sich hat und außerdem, dass sie kein unnötiges Geld mehr verschenken. Sollten Sie dennoch Fragen zu diesem Thema haben, freuen wir uns natürlich über einen Kommentar Ihrerseits.

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