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Fahrzeugbrief verloren! Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihren Fahrzeugbrief verloren haben, ist das eigentlich gar nicht schlimm. Handeln sollten Sie allerdings schnellstmöglich, da Sie in diesem Fall in der Meldepflicht sind. Ganz egal, ob der Fahrzeugbrief gestohlen, beim Umzug verschollen oder einfach nicht mehr zu finden ist.

Der Fahrzeugbrief (oder auch Kfz-Brief, öster. Typenschein) ist eine amtliche Urkunde über die Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Der Typenschein ist also wichtig.

Der allgemeine Fahrzeugbrief beinhaltet dabei eine Fahrzeugidentifizierungs-Nummer, die Zuteilung eines Kraftfahrzeugkennzeichens und die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den technischen Zulassungsvorschriften.

Wir können mit dem Fahrzeugbrief also bestimmen, welche natürliche oder juristische Person über ein Kfz verfügen darf und es folglich besitzt. Allerdings gilt ein Fahrzeugbrief nur als gültige Betriebserlaubnis. Wenn Sie ein Auto kaufen, geht der Brief für gewöhnlich in Ihren Besitz über.

Andersherum funktioniert das allerdings nicht. Wer den Fahrzeugbrief hat, weil er ihn gefunden oder gestohlen hat, ist im Umkehrschluss nicht der Besitzer des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass der Kfz-Brief zwar eine Beweisurkunde ist, doch keine klare Auskunft über den Besitz gibt. Der Fahrzeugbrief hat folglich nur eine Sicherungsfunktion.

Nun zum konkreten Problem…

Fahrzeugbrief verloren: Erste Schritte

Haben wir den Fahrzeugbrief verloren, können wir unseren Anspruch nicht nachweisen. Das Kfz kann somit nicht umgemeldet werden, was gerade bei einem Umzug belastend ist und nicht den Besitzer wechseln. Ein Verkauf schließt sich ohne Fahrzeugbrief also aus.

  • Ist der Kfz-Brief verloren, müssen Sie diesen Umstand umgehend der zuständigen Zulassungsstelle melden. Die jeweilige Behörde wird den Verlust außerdem dem Kraftfahrtbundesamt kundtun.
  • Das Kraftfahrtbundesamt wird nun Ihren Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) für ungültig erklären. Dabei wird jedoch eine sogenannte Vorlagefrist eingeräumt (Aufbietungsverfahren). Das verzögert den Ablauf stark (siehe weiter unten).
  • Daraufhin wird Ihnen von der Zulassungsstelle ein Ersatz-Brief ausgestellt. Allerdings nur dann, wenn Sie lückenlos nachweisen können, dass der verlorene Fahrzeugbrief sich bis zum Zeitpunkt des Verlusts in Ihrem Besitz befand.
  • Diese Nachweispflicht ist übrigens keine Schikane. Die Zulassungsstelle muss nämlich sicherstellen, dass keine Dritten einen Anspruch am Fahrzeug haben, wie beispielsweise ein Kreditinstitut oder ein anderes Unternehmen.
  • Deshalb ist die Behörde durch den Gesetzgeber verpflichtet, eine Frist einzuräumen, sodass andere Personen Ihren Anspruch notfalls erheben könnten. Diese können mittels Aufgebot über das Kraftfahrtbundesamt Ihren Anspruch geltend machen
  • Diese Fristsetzung beträgt dabei rund zwei bis drei Wochen und ist nur notwendig, wenn der Eigentumsanspruch durch Sie nicht lückenlos nachgewiesen werden kann.
  • Sollte es allerdings zu einem solchen Aufbietungsverfahren mit Einspruch durch Dritte kommen, müssen Sie durchschnittliche 8 Wochen einkalkulieren. Der Fahrzeugbrief bleibt dabei bis zur endgültigen Klärung bei der jeweiligen Behörde.

Wie weise ich meinen Eigentumsanspruch nach?

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Um den Eigentum am jeweiligen Fahrzeug nachweisen zu können, brauchen Sie einige Unterlagen, die Sie als richtigen Halter des Fahrzeugs ausweisen. Das ist insofern wichtig, alsdass nur so die unmittelbaren Eigentumsverhältnisse geklärt werden können.

  • Einerseits benötigen Sie natürlich Ihren Personalausweis, der Sie grundsätzlich identifiziert. Das ist allerdings bei allen Behördengängen Standard. Ein Reisepass tut es aber selbstverständlich auch.
  • Weiterhin benötigen Sie als Halter, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegegangen ist, eine ausgefüllte Verlusterklärung des Fahrzeughalters, in der Sie allgemeine Angaben zum Fahrzeug machen und versichern, dass Sie nichts unversucht gelassen haben, um wieder in den Besitz des Fahrzeugbriefs zu gelangen.
  • Neben dieser Verlusterklärung ist außerdem der ursprüngliche Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erforderlich, da dieser bei einer Verlustmeldung immer noch Sie als ursprünglichen Halter ausweisen kann.
  • Sollte der Kfz-Brief im Zuge eines Diebstahls verloren gegangen sein, ist außerdem die entsprechende Anzeige bei der Polizei (Vorgangsnummer) anzugeben.
  • Außerdem benötigen Sie eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II). Hierbei versichern Sie lediglich, dass Sie den Fahrzeugbrief verloren und nicht an Dritte verpfändet oder veräußert haben.

Hinweise zur eidesstattlichen Versicherung

Bei Verlust des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Versicherung an Eides Statt vom Gewahrsamsinhaber des Fahrzeugbriefes abzugeben.

Diese eidesstattliche Versicherung können Sie entweder selbst bei der jeweiligen Behörde aufgeben oder bei einem Notar anfertigen lassen, falls Sie den Behördengang nicht selbst antreten und einen Stellvertreter schicken möchten.

Wie viel kostet das Verlieren des Fahrzeugbriefs?

Mitunter weichen die Kosten in Ihrer Zulassungsstelle ab oder verändern sich in den nächsten Jahren. Allerdings sind Sie in den vergangenen Monaten konstant geblieben.

Wer seinen Fahrzeugbrief verloren hat, muss in etwa mit Kosten und Gebühren zwischen 60€ und 80€ rechnen. Das ist mit Sicherheit nicht billig, doch vielleicht auch eine Erleichterung. Vor allem weil im Internet Zahlen kursieren, die diese hier um ein Vielfaches übertreffen. Unsere Zahlen sind in Rücksprache mit der Behörde als aktuell zu betrachten.

Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung

Früher sprachen wir von Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen. Doch in diesem Beitrag haben Sie häufig in Klammern außerdem die Bezeichnung Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) gesehen. Woran das liegt? Wir erklären es Ihnen.

Die Begründung ist, dass der Fahrzeugbrief in der EU (Europäische Union) als Zulassungsbescheinigung Teil II bezeichnet wird, wohingegen der Fahrzeugschein in der EU den Namen Zulassungsbescheinigung Teil I führt.

Da Deutschland bereits am 1. Oktober 2005 mit der 38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die Zulassungsbescheinigung einführte, um geltendes EU-Recht durchzusetzen, kommt es derweil (Stand: 2013) immer noch zu sprachlichen Verwirrungen. Grundsätzlich beinhalten beide Dokumente ab die gleichen Informationen.

Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) seit Oktober 2005

Aktueller Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung). Gültig seit Oktober 2005.


Checkliste: Fahrzeugbrief verloren

  • Wenn Sie den Verlust bemerken, müssen Sie diesen umgehend an die zuständige Behörde melden
  • Diese benötigt von Ihnen eine eidesstattliche Erklärung, einen Personalausweis, den Fahrzeugschein und unter Umständen, wenn Sie nicht selbst erscheinen, eine Vollmacht für Ihren Boten.
  • Die Zulassungsstelle informiert das Kraftfahrtbundesamt und meldet den Fahrzeugbrief verloren. Das KBA leitet ein Aufbietungsverfahren ein.
  • Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt nun 3 bis 8 Wochen
  • Die Gebühren belaufen sich durchschnittlich auf einen Betrag zwischen 60€ und 80€

Falls Ihr Fahrzeugbrief verloren gegangen ist und Sie nicht nur zufällig hier gelandet sind, drücken wir die Daumen, dass alles schnell über die Bühne geht. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht unseren Kommentarbereich zu nutzen.

Fahrzeugbrief verloren! Was kann ich tun?
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